Bei den Wennigser Bürgerinnen und Bürgern herrschte in den letzten Monaten teilweise Unsicherheit, wie man mit Tierschutzfällen umgehen sollte. Ernst Wildhagen, 1. Vorsitzender, bringt es auf den Punkt: „Wir sind für Wennigsen zuständig – so steht es auch in unserer Satzung.“
Es gibt nur eine Besonderheit und die betrifft Fundtiere. Im Gegensatz zu Barsinghausen und Gehrden hat die Gemeinde Wennigsen keinen Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein abgeschlossen. In dem Vertrag wird unter anderem die Kostenübernahme geregelt, denn für Fundtiere sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Findet jemand in Wennigsen ein Tier, muss er das Fundbüro (Telefon 05103 700759) informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten soll die Rettungsleitstelle (Telefon 112) angerufen werden. Bei tierärztlichen Notfällen kann das Tier in der Gemeinschaftspraxis König/Janssen (Heinrich-Göbel-Str. 1, Telefon 05103 8615) abgegeben werden.
Ein sehr umständliches und verwirrendes Verfahren, findet Ernst Wildhagen. „Wir würden das gern einfacher regeln, aber im Moment gibt es noch keine Einigung mit der Gemeinde.“ Die Tierschützer haben jetzt Bedenken, dass sich keiner mehr für Fundtiere so richtig zuständig fühlt. Deshalb rät Wildhagen: „Wenn ein Finder nicht sicher ist, was er machen soll oder von der Gemeinde Wennigsen keine Unterstützung kommt, kann er uns anrufen.“
Ganz wichtig ist aber: Um Tierschutzfälle z. B. bei tierquälerischen Handlungen oder nicht artgerechter Haltung ist der Tierschutzverein der erste Ansprechpartner. Auch wenn Tiere nicht mehr beim Besitzer bleiben können oder Tierarztkosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, kann man den Barsinghäuser Verein ansprechen. „Und natürlich vermitteln wir auch gern Tiere nach Wennigsen“, so Wildhagen.
Kontakt: Telefon 05105 7736777 oder Email info@tierschutzverein-barsinghausen.de.