Nachhaltiger Katzenschutz in Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Niedersachsen unterstützen erneut das Kastrationsprojekt für freilebende Hauskatzen

Ab 02. November können Tierschutzvereine, Tierheime und Betreuer von Futterstellen erneut alle Katzen, denen kein Besitzer zugeordnet werden kann, kostenlos von einem Tierarzt kastrieren lassen. Die Katzen werden zusätzlich mit einem Transponder gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert, um sie zukünftig identifizieren zu können. Die Aktion läuft bis zum 18. Dezember.

Niedersachsen verdoppelt seine Bemühungen, um dem Katzenelend von freilebenden Hauskatzen zu begegnen. So werden in diesem Jahr 300.000 € durch das Land Niedersachsen für die Kastration und Kennzeichnung von freilebenden Hauskatzen bereitgestellt.

„Freilebende Hauskatzen sind domestizierte Haustiere, dienicht an ein Leben in der freien Natur ohne menschliche Unterstützung angepasst sind, so dass sie, wenn sie dauerhaft außerhalb menschlicher Obhut leben, häufig Schmerzen, Leiden und Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren. Mit den heutigen Wertvorstellungen ist dies nicht vereinbar. Wir freuen uns, dass sich das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Ministerin
Frau Otte-Kinast dieser Verantwortung erneut annimmt und eine nicht unerhebliche Summe für das Kastrationsprojekt bereitstellt. Nur die Kastration kann diesen Teufelskreis durchbrechen und das Katzenleid beenden. Deshalb appellieren wir auch an alle anderen Katzenbesitzer, ihre Tiere kastrieren zu lassen“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.

Wie läuft die Kastration mit dem Förderprogramm ab?

Tierschutzvereine und betroffene Bürger*innen melden sich bei einem Tierarzt an und zeigen die Kastration einer oder mehrerer freilebender Hauskatzen an. Der Tierarzt meldet dann die entsprechende Anzahl der zu kastrierenden Katzen bei der Tierärztekammer an und erhält eine Bestätigung, dass er die angemeldeten Tiere nach Abschluss der Kastration mit der Tierärztekammer abrechnen kann. Bürger*Innen und Tierschutzvereine müssen gegenüber dem/der Tierarzt/Tierärztin bescheinigen, dass es sich um freilebende Hauskatzen handelt.

Was passiert mit den Hauskatzen nach der Kastration?

Die Tiere werden nach der Kastration wieder durch den Tierschutzverein oder der/dem Bürger*in wieder im Empfang genommen und zunächst unter Beobachtung gestellt. Wenn die Katzen den Eingriff gut überstanden haben können diese dann wieder am Einfangort ausgesetzt werden. Achtung! Das Tierschutzgesetz erlaubt dies nur, wenn die Nachversorgung der Katzen vor Ort gesichert ist. Erfolgt eine Aussetzung ohne Nachversorgung, werden die Fördermittel wieder eingezogen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns – per Telefon 05105 7736777 oder per Email info@tierschutzverein-barsinghausen.de